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Gehörschutz

Unser Gehör ist ein sehr wertvolles, sensibles Sinnesorgan. Hören ist für die meisten Menschen selbstverständlich. Wer denkt schon darüber nach, dass das Gehör unser empfindlichster Wahrnehmungsmechanismus ist? Selbst wenn wir schlafen, wacht das Ohr. Was es bedeutet, nur schwer oder gar nicht mehr zu hören, ist kaum vorstellbar. Schon geringe Lärm- belästigungen über einen längeren Zeitraum können das Gehör irreparabel schädigen. Aus diesem Grund zum Schutz der Mitarbeiter, ist jeder Unternehmer verpflichtet seinem Personal ab einer Lärmbelästigung von 80 dB(A) Gehörschutz zur verfügung zu stellen. Ab einer Lärmbelastung von 85 dB(A) ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht. Um den richtigen und angemessenen Gehörschutz zu bestimmen, dienen die beim Gehörschutz abgedruckten Dämmerte. Benötigter Gehörschutz = (Höchstwert im Betrieb) - 80dB(A)


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